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Archiv für Dezember 2008

Befristung des nachehelichen Unterhalts wegen verfestigter Lebensgemeinschaft - OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.05.08, Az. 2 UF 219/06

geschrieben am  13.12.2008 um 17:02 Uhr von Karin Wroblowski. Abgelegt unter Urteile Familienrecht

Ab dem 01.01.2008 besteht für den Ehegatten, der einen 13 Jahre alten Sohn versorgt, gemäß § 1570 Abs.1 BGB eine Obliegenheit zur vollschichtigen Erwerbstätigkeit. Es kann insoweit eine Übergangsfrist eingeräumt werden (hier bis Ende April 2008). Wenn der Wegfall ehebedingter Nachteile noch nicht absehbar ist, scheidet eine Beschränkung des nachehelichen Unterhalts gemäß § 1578 b Abs.1 und 2 BGB derzeit aus. Auch wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte mit dem neuen Partner nicht zusammenlebt, kann eine verfestigte Lebensgemeinschaft im Sinne des § 1579 Nr.2 BGB gegeben sein, so zum Beispiel wenn beide seit mehr als drei Jahren in der Öffentlichkeit wie ein Paar auftreten ... mehr

Geschwisterbindung bei Sorgerechtsentscheidung - OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.04.08 , 10 UF 235/07

geschrieben am  13.12.2008 um 16:59 Uhr von Karin Wroblowski. Abgelegt unter Urteile Familienrecht

Entscheidend für die Beibehaltung der gemeinsamen Sorge spricht der Umstand, dass die Eltern Inhaber der gemeinsamen elterlichen Sorge für ein weiteres Kind sind und insoweit ein Antrag auf Übertragung der alleinigen Sorge nicht gestellt ist. Die Bindungen eines Kindes an seine Geschwister sind bei der Entscheidung über die elterliche Sorge von großer Bedeutung. Die Trennung von Geschwistern, die aneinander hängen, ist grundsätzlich zu vermeiden und nur bei Vorliegen besonders triftiger Ausnahmegründe zuzulassen.

Anforderungen an eine verfestigte Lebensgemeinschaft zu § 1579 Nr.2 BGB - OLG Bamberg, Beschluss vom 28.12.07, Az. 2 UF 237/07

geschrieben am  13.12.2008 um 16:52 Uhr von Karin Wroblowski. Abgelegt unter Urteile Familienrecht

Eine fehlende wirtschaftliche Verflechtung der Lebenspartner schließt die Annahme einer verfestigten Lebensgemeinschaft nicht aus. Eine verfestigte Lebensgemeinschaft unterscheidet sich von einer losen Beziehung dadurch, dass zwischen den Beteiligten eine innere Bindung entstanden ist, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründet. Dieser rein interne Vorgang muss sich anhand nach außen tretender Umstände objektivieren lassen. Maßgeblich ist das Erscheinungsbild in der Öffentlicheit, durch das der geschiedene Ehegatte zu erkennen gibt, dass er sich aus der nachehelichen Solidarität herausgelöst hat und diese nicht mehr benötigt.

Vertragliche Regelung des Zugewinnausgleichs - AG Hamburg-St.Georg vom 16.08.07 Az. 985 F 106/07

geschrieben am  13.12.2008 um 16:49 Uhr von Karin Wroblowski. Abgelegt unter Urteile Familienrecht

Die Regelung des Zugewinnausgleichs unterliegt grundsätzlich der vertraglichen Disposition, sodass nur das Hinzutreten weiterer Aspekte zu einer einseitigen Lastenvereteilung führen und somit die Nichtigkeit des Vertrags zur Folge haben kann. Nehmen die Parteien im Ehevertrag trotz des Hinweises, dass der vollständige Unterhaltsverzicht sittenwidrig sein könnte, ausdrücklich eine salvatorische Klausel auf, führt ide Nichtigkeit einer Vereinbarung nicht zur Nichtigkeit des gesamten Ehevertrags.

Sittenwidriger Ehevertrag bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs - BGH Urteil vom 09.07.08 Az. XII ZR 6/07

geschrieben am  13.12.2008 um 16:42 Uhr von Karin Wroblowski. Abgelegt unter Urteile Familienrecht

Ein im Ehevertrag kompensationslos vereinbarter Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist nach § 138 Abs.1 BGB nichtig, wenn die Ehegatten bei  Abschluss des Vertrags bewusst in Kauf nehmen, dass die Ehefrau wegen Kindesbetreuung alsbald aus dem Berufsleben ausscheiden und bis auf Weiteres keine eigenen Versorgungsanrechte (abgesehen von Kindererziehungszeiten) erwerben wird. Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann in solchen Fällen zur Gesamtnichtigkeit des Ehevertrages führen, wenn die Ehefrau bei seinem Abschluss im neunten Monats schwanger ist und ihr der Vertragsentwurf erstmals in der notariellen Verhandlung bekannt gegeben wird.

Namensänderung des Kindes - Beschluss des OLG Hamm vom 11.01.08 Az. 10 UF 112/07

geschrieben am  13.12.2008 um 16:33 Uhr von Karin Wroblowski. Abgelegt unter Urteile Familienrecht

Die Einbenennung (Namensänderung) muss für das Kind unabdingbar notwendig sein. Diese Voraussetzung liegt vor, wenn sich aufgrund der Namensungleichheit eine Erkrankung des Kindes (in diesem Fall: Asthma) entscheidend verschlechtert hat.

Die Neufassung des § 1618 BGB durch Art.1 Nr.7 KindRG, mit der die bisherige Formulierung "dem Kindeswohl dienlich" durch "für das Kindeswohl erforderlich" ersetzt wurde, hat die Voraussetzungen verschärft, was ausdrücklich dem Zweck dient, die durch die Namensgleichheit aufrechterhaltene Bindung des Kindes an den betreffenden Elternteil zu unterstreichen. Danach ist gemäß ständiger Rechtsprechung auch des erkennenden Senats, nach umfassender Interessenabwägung eine Ersetzung der Zustimmung nur noch in Ausnahmefällen vorzunehmen. Angesichts der ...

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Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten im Unterhaltsstreit - Urteil des OLG Oldenburg vom 20.05.08 - Az.13 WF 93/08

geschrieben am  13.12.2008 um 16:20 Uhr von Karin Wroblowski. Abgelegt unter Urteile Familienrecht

Kosten eines Detektivs können dann als notwendige Verfahrenskosten festgesetzt werden, wenn die Feststellungen für eine erfolgversprechende Rechtsverfolgung notwendig waren. Im entschiedenen Fall des Amtsgerichts war dieses davon ausgegangen, dass solche Ermittlungen für das vorliegende Unterhaltsvefahren zweckmäßig waren. Die Beklagte hatte im AUsgangsverfahren geltend gemacht, ihre Beziehung zu Herrn X sei beendet. Später hatte sie diese Beziehung jedoch fortgesetzt. Aus Sicht des Klägers war es daher durchaus zweckmäßig, sich vor Erhebung einer neuen Klage Sicherheit über den Bestand dieser Beziehung zu verschaffen. Die Notwendigkeit zeigt sich auch in der vorprozessualen Reaktion der Beklagten, die eine verfestigte Beziehung weiter in Abrede gestellt ...

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Bewerbungsbemühungen bei Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit - BGH Urteil vom 30.07.08 Az. XII ZR 126/06

geschrieben am  13.12.2008 um 16:03 Uhr von Karin Wroblowski. Abgelegt unter Urteile Familienrecht

Nach der Rechtsprechung des Senats ist Voraussetzung des Anspruchs aus § 1573 BGB, dass sich der Ehegatte unter Einsatz aller zumutbaren und möglichen Mittel nachhaltig bemüht haben muss, eine angemessene Tätigkeit zu finden, wozu die bloße Meldung beim Arbeitsamt nicht genügt. Er trägt im Verfahren zudem die uneingeschränkte Darlegungs- und Beweislast für seine Bemühungen und muss in nachprüfbarer Weise vortragen, welche Schritte und in welchem zeitlichen Abstand er im Einzelnen in dieser Richtung unternommen hat.

 Eine unzureichende Arbeitssuche führt indessen noch nicht notwendig zur Versagung des Anspruchs aus § 1573 Abs.1 BGB. Die mangelhafte Arbeitssuche muss vielmehr für die Arbeitslosigkeit auch ...

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