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Geschwisterbindung bei Sorgerechtsentscheidung - OLG Brandenburg, Beschluss vom 04.04.08 , 10 UF 235/07
- Entscheidend für die Beibehaltung der gemeinsamen Sorge spricht der Umstand, dass die Eltern Inhaber der gemeinsamen elterlichen Sorge für ein weiteres Kind sind und insoweit ein Antrag auf Übertragung der alleinigen Sorge nicht gestellt ist.
- Die Bindungen eines Kindes an seine Geschwister sind bei der Entscheidung über die elterliche Sorge von großer Bedeutung. Die Trennung von Geschwistern, die aneinander hängen, ist grundsätzlich zu vermeiden und nur bei Vorliegen besonders triftiger Ausnahmegründe zuzulassen.