Fachanwaltskanzlei für Familienrecht Karin Wroblowski

Alle Ehen fangen mit einer kleinen Frage an. Viele hören mit einem großen Fragezeichen auf.

(Adolf Reitz, deutscher Schriftsteller und Aphoristiker Quelle : »Schnappschüsse«, 1947)

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Die rechtlichen Fragen, die sich nach oder während einer Trennung stellen, kann ich Ihnen beantworten. Auf meinen Internetseiten finden Sie wichtige Informationen, die laufend aktualisiert werden.

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Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit habe ich mich auf den Bereich des Familienrechts spezialisiert, 2007 wurde mir erlaubt die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht zu führen. Auf diesen Seiten möchte ich Ihnen die Kanzlei, meine Person und erste Informationen zu diesem Bereich vorstellen. Für weitere Informationen setzen Sie sich gerne mit mir in Kontakt.

Rechtsanwältin Karin Wroblowski

Hier sehen Sie die ab 01.01.2011 gültige DÜSSELDORFER TABELLE 2011

Bundesverfassungsgericht kippt Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zur Dreiteilungsmethode bei Zusammentreffen von Unterhaltspflichten gegenüber geschiedener Ehefrau und neuer Ehefrau. Siehe unter NEWS !