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Sittenwidriger Ehevertrag bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs - BGH Urteil vom 09.07.08 Az. XII ZR 6/07

geschrieben am  13.12.2008 um 16:42 Uhr von Karin Wroblowski. Abgelegt unter Urteile Familienrecht

  1. Ein im Ehevertrag kompensationslos vereinbarter Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist nach § 138 Abs.1 BGB nichtig, wenn die Ehegatten bei  Abschluss des Vertrags bewusst in Kauf nehmen, dass die Ehefrau wegen Kindesbetreuung alsbald aus dem Berufsleben ausscheiden und bis auf Weiteres keine eigenen Versorgungsanrechte (abgesehen von Kindererziehungszeiten) erwerben wird.
  2. Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann in solchen Fällen zur Gesamtnichtigkeit des Ehevertrages führen, wenn die Ehefrau bei seinem Abschluss im neunten Monats schwanger ist und ihr der Vertragsentwurf erstmals in der notariellen Verhandlung bekannt gegeben wird.

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