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Archiv für März 2008

Neueste Entscheidung OLG Köln zur verschärften Unterhaltspflicht, Beschluss vom 13.03.2008

geschrieben am  26.03.2008 um 14:36 Uhr. Abgelegt unter Urteile Familienrecht

Auszug aus dem die Prozesskostenhilfe für den Beklagten abweisenden Beschluss des OLG Köln vom 13.03.2008:"(...) Im übrigen hat die Berufung des Beklagten keine Aussicht auf Erfolg, sodass Prozesskostenhilfe zu versagen ist. Das Amtsgericht hat den Beklagten zu Recht zu Unterhaltszahlungen in Höhe von 100 % des Regelbetrags für den Zeitraum ab Juli 2005 verurteilt (...).Der Beklagte ist ab Juli 2005 als leistungsfähig anzusehen.Zwar hat der Beklagte ab Februar 2005 lediglich Arbeitslosengeld II iin monatlicher Höhe von 665 Euro bezogen und ist seit dem 01.07.2006 selbständig. Er hat ein Gewerbe als Gebäudereiniger angemeldet, ohne hieraus ein den Selbstbehalt überschreitendes Einkommen erzielen ... mehr

Abrechnung der Betriebskosten nach Abflussprinzip - BGH, Urteil vom 20.02.2008

geschrieben am  25.03.2008 um 10:05 Uhr. Abgelegt unter Urteile Mietrecht

§§ 556 ff. BGB legen den Vermieter bei der Abrechnung von Betriebskosten nicht auf eine Abrechnung nach dem so genannten Leistungsprinzip fest; auch eine Abrechnung nach dem Abflussprinzip ist grundsätzlich zulässig. Danach kann der Vermieter alle Kosten, mit denen er selbst im Abrechnungszeitraum belastet wird, in die Abrechnung einstellen (LG Wiesbaden, NZM 2002, 944; Kinne in: Kinne/Schach/Bieber, Miet- und Mietprozessrecht, 5. Aufl., § 556 Rdnr. 54a, 78a, m.w.N.). Werden dem Vermieter - wie hier - im Jahr 2004 Wasserkosten für das Jahr 2003 berechnet, die er im Jahr 2004 begleicht, so kann er die Belastung nach dieser Auffassung in die ... mehr

Kosten des ganztägigen Kindergartens als Mehrbedarf - BGH Urteil vom 05.03.2008

geschrieben am  20.03.2008 um 16:49 Uhr. Abgelegt unter Urteile Familienrecht

Aus der Pressemitteilung Nr.48 vom 06.03.2008:Der u.a. für Familiensachen zuständige XII.Zivilsenat des BGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob der Beitrag für den ganztägigen Kindergartenbesuch einen Mehrbedarf des Kindes begründet und der barunterhaltspflichtige Elternteil hierfür aufzukommen hat.Der Beklagte ist der Vater der am 21.08.2001 nichtehelich geborenen Klägerin. Er ist verheiratet und hat noch drei eheliche Kinder. Durch Jugendamtsurkunde hat er sich verpflichtet der Klägerin ab ihrer Geburt monatlichen Unterhalt i.H. von 100 % des Regelbetrags der jeweiligen Altersstufe zu zahlen. Die Klägerin, deren Mutter erwerbstätig ist, besucht ganztags einen Kindergarten. Sie macht für die Zeit ab Juli 2004 ... mehr

Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des gemeinsamen Sorgerechts - Beschluss OLG Köln vom 20.11.2007

geschrieben am  20.03.2008 um 16:42 Uhr. Abgelegt unter Urteile Familienrecht

Die für die Aufrechterhaltung des gemeinsamen Sorgerechts erforderliche Kooperationsbereitschaft ist solange gegeben, wie zwischen den Eltern in allen Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Kind Einigkeit besteht oder mit Hilfe Dritter - aber ohne Gerichtsverfahren - hergestellt werden kann.Verschleiert ein Elternteil seine Vermögensverhältnisse, um sich seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind zu entziehen, so kann das darin zum Ausdruck kommende mangelnde Verantwortungsbewusstsein den Entzug des ihm zustehenden Teils des Sorgerechts begründen.

Herabsetzung des Selbstbehalts wegen Kostenersparnis durch gemeinsame Haushaltsführung - BGH Urteil vom 09.01.2008

geschrieben am  20.03.2008 um 16:40 Uhr.

Der Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen kann um die durch eine gemeinsame Haushaltsführung eintretende Ersparnis, höchstens jedoch bis auf sein Existenzminimum nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen herabgesetzt werden.

Neues Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung verabschiedet

geschrieben am  17.03.2008 um 17:23 Uhr. Abgelegt unter Informationen Familienrecht

Am 13.03.2008 hat der Bundestag das Gesetz zur Vaterschaftsfeststellung beschlossen. Danach ist es Vätern zukünftig einfacher die Vaterschaft feststellen zu lassen. Nun ist es möglich außerhalb eines Anfechtungsverfahrens lediglich die Vaterschaft klären zu lassen, ohne dass hieraus direkte rechtliche Konsequenzen folgen.

Keine Obliegenheit des Unterhaltsschuldners zur Einleitung der Verbraucherinsolvenz - BGH Urteil vom 12.12.2007

geschrieben am  17.03.2008 um 16:46 Uhr. Abgelegt unter Urteile Familienrecht

Im Rahmen des Trennungsunterhalts trifft den Unterhaltsschuldner grundsätzlich keine Obliegenheit zur Einleitung der Verbraucherinsolvenz. Anders sofern der Beklagte minderjährigen Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet ist (vgl. BGH FamRZ 2005,608ff.).Die Einleitung der Verbraucherinsolvenz mit der Möglichkeit der Restschuldbefreiung führt stets zu einem Vorrang der laufenden Unterhaltsansprüche gegenüber den Insolvenzforderungen einschließlich den Unterhaltsrückständen.

Gesamtschuldnerausgleich zwischen Ehegatten - BGH, Urteil vom 09.01.2008

geschrieben am  17.03.2008 um 16:40 Uhr. Abgelegt unter Urteile Familienrecht

In der Berücksichtigung einer vom Unterhaltsschuldner allein getragenen Gesamtschuld bei der Bemessung des Kindesunterhalts kann regelmäßig keine anderweitige Bestimmung gesehen werden, die Ausgleichsansprüche zwischen den Ehegatten nach § 426 Abs.1 Satz 1 BGB ausschließt.Eine anderweitige Bestimmung liegt dann nahe, wenn die alleinige Schuldentilgung durch einen Ehegatten bei der Bemessung des dem anderen zustehenden Trennungs- oder nachehelichen Unterhalts berücksichtigt wurde.Soweit ein Ehegatte davon abgesehen hat, Unterhaltsansprüche gegen den anderen geltend zu machen, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden, ob daraus auf eine (stillschweigende) anderweitige Bestimmung geschlossen werden kann.Ist bei der Ermittlung des Endvermögens eines Ehegatten eine noch bestehende Gesamtschuld ... mehr

Minderjährigen Schüler trifft Erwerbsobliegenheit - OLG Rostock, Beschluss vom 18.10.2006

geschrieben am  17.03.2008 um 14:55 Uhr. Abgelegt unter Urteile Familienrecht

Einen minderjährigen Schüler kann in Zeiten, in denen er nicht zur Schule geht und keine Ausbildung absolviert, eine Erwerbsobliegenheit treffen. § 1600 Abs.2 BGB zeige, dass auch bei Kindern Einkünfte aus Arbeit zumutbar seien. Wegen Verletzung dieser Obliegenheit werde ein fiktives Einkommen von 4 € pro Stunde angesetzt, welches jeweils hälftig auf den Bar- und den Betreuungsunterhalt angerechnet werde. Ab erneutem Einsetzen des Schulbesuchs entfalle die Erwerbsobliegenheit.

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