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Herabsetzung des Selbstbehalts wegen Kostenersparnis durch gemeinsame Haushaltsführung - BGH Urteil vom 09.01.2008
Der Selbstbehalt eines Unterhaltspflichtigen kann um die durch eine gemeinsame Haushaltsführung eintretende Ersparnis, höchstens jedoch bis auf sein Existenzminimum nach sozialhilferechtlichen Grundsätzen herabgesetzt werden.