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Keine Obliegenheit des Unterhaltsschuldners zur Einleitung der Verbraucherinsolvenz - BGH Urteil vom 12.12.2007
Im Rahmen des Trennungsunterhalts trifft den Unterhaltsschuldner grundsätzlich keine Obliegenheit zur Einleitung der Verbraucherinsolvenz. Anders sofern der Beklagte minderjährigen Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet ist (vgl. BGH FamRZ 2005,608ff.).
Die Einleitung der Verbraucherinsolvenz mit der Möglichkeit der Restschuldbefreiung führt stets zu einem Vorrang der laufenden Unterhaltsansprüche gegenüber den Insolvenzforderungen einschließlich den Unterhaltsrückständen.