News

Archiv für Februar 2008

Gesteigerte Unterhaltspflicht minderjährigen Kindern gegenüber - OLG Dresden Beschluss vom 23.07.2007

geschrieben am  17.02.2008 um 14:09 Uhr von Karin Wroblowski. Abgelegt unter Urteile Familienrecht

Der seinem minderjährigen Kind unterhaltspflichtige Vater ist grundsätzlich gehalten, sich im gesamten deutschen Sprachraum um Arbeit zu bemühen.

Auflösung des Mietvertrags bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft - Urteil OLG Düsseldorf vom 02.05.2007

geschrieben am  17.02.2008 um 14:03 Uhr von Karin Wroblowski. Abgelegt unter Urteile Familienrecht

Nach Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können die vormaligen Lebensgefährten regelmäßig wechselseitig die Mitwirkung bei der Kündigung des Mietverhältnisses hinsichtlich der bisher gemeinsam bewohnten Wohnung verlangen.

Steuerliche Abzugsfähigkeit Umgangskosten - BFH Urteil vom 27.09.2007

geschrieben am  17.02.2008 um 14:01 Uhr von Karin Wroblowski. Abgelegt unter Andere Urteile

Aufwendungen eines Elternteils für Besuche seiner bei dem anderen Elternteil lebenden Kinder sind nicht als außergewöhnliche Belastung abziehbar.

Einkommensberechnung Erziehungsgeld - BSG Urteil vom 30.08.2007

geschrieben am  17.02.2008 um 13:54 Uhr von Karin Wroblowski. Abgelegt unter Andere Urteile

Die Prognose über das für die Gewährung von Erziehungsgeld maßgebliche, zukünftige Einkommen ist verbindlich, auch wenn sich im Nachhinein ein anderes Einkommen ergibt.Ein Härtefall liegt vor, wenn das tatsächlich erzielte Einkommen um mehr als 20 % von der Prognose abweicht; dann wird auf Antrag das maßgebliche Einkommen neu ermittelt.

Befristung nachehelicher Unterhalt - BGH Urteil vom 14.11.2007

geschrieben am  17.02.2008 um 13:40 Uhr von Karin Wroblowski. Abgelegt unter Urteile Familienrecht

Die Darlegungs- und Beweislast für Tatsachen, die zu einer Befristung oder Beschränkung des nachehelichen Unterhalts führen können, trägt der Unterhaltsverpflichtete, weil sowohl §1573 V als auch § 1578 I S.2 a.F. BGB als Ausnahmetatbestände konzipiert sind. Hat der Unterhaltspflichtige allerdings Tatsachen vorgetragen, die - wie die Aufnahme einer vollzeitigen Erwerbstätigkeit in dem vom Unterhaltsberechtigten erlernten oder vor der Ehe ausgeübten Beruf - einen Wegfall ehebedingter Nachteile und damit eine Begrenzung des nachehelichen Unterhalts nahe legen, obliegt es dem Unterhaltsberechtigten, Umstände darzulegen und zu beweisen, die gegen eine Unterhaltsbegrenzung und damit für eine längere "Schonzeit" sprechen.

Unterhaltsrechtsreform

geschrieben am  14.02.2008 um 21:40 Uhr von Karin Wroblowski. Abgelegt unter Informationen Familienrecht

Seit dem 01.01.2008 gilt das neue Unterhaltsrecht.

Was hat sich geändert ?

1. Veränderung der Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter im Mangelfall

Ein Mangelfall liegt vor, wenn das Einkommen des Verpflichteten nicht für alle Unterhaltsberechtigten ausreicht und dem Verpflichteten bei Zahlung des gesamten Unterhalts weniger als der ihm zustehende Selbstbehalt verbleiben würde.

Vor der Reform des Unterhaltsrechts wurde dann die Differenz zwischen dem Selbstbehalt und dem tatsächlichen Einkommen auf die bis dahin gleichberechtigten minderjährigen Kinder und die Ehefrau verteilt. Nach der Reform stehen die minderjährigen Kinder und die privilegierten volljährigen Kinder (in allgemeiner Schulausbildung) im ersten Rang und werden vorrangig bedient. Erst wenn nach Erfüllung ...

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