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Einkommensberechnung Erziehungsgeld - BSG Urteil vom 30.08.2007

geschrieben am  17.02.2008 um 13:54 Uhr von Karin Wroblowski. Abgelegt unter Andere Urteile

Die Prognose über das für die Gewährung von Erziehungsgeld maßgebliche, zukünftige Einkommen ist verbindlich, auch wenn sich im Nachhinein ein anderes Einkommen ergibt.
Ein Härtefall liegt vor, wenn das tatsächlich erzielte Einkommen um mehr als 20 % von der Prognose abweicht; dann wird auf Antrag das maßgebliche Einkommen neu ermittelt.

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