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Auflösung des Mietvertrags bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft - Urteil OLG Düsseldorf vom 02.05.2007
Nach Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können die vormaligen Lebensgefährten regelmäßig wechselseitig die Mitwirkung bei der Kündigung des Mietverhältnisses hinsichtlich der bisher gemeinsam bewohnten Wohnung verlangen.