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Archiv für August 2008
Keine Vollzeittätigkeit bei Betreuung von zwei Grundschulkindern zumutbar - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.05.2008, II-2 WF 62/08
Neben der Betreuung von zwei gemeinsamen Kindern im Grundschulalter ist dem geschiedenen alleinerziehenden Elternteil, zumal wenn er bislang nicht berufstätig war, aus Gründen des Kindeswohls und nachehelicher Solidarität eine Vollzeittätigkeit nicht zumutbar.In diesem Fall war die geschiedene Ehefrau bislang nicht erwerbstätig und betreute die zum Zeitpunkt der Entscheidung neun und sechs Jahre alten gemeinsamen Kinder. Das Gericht hielt hier eine Teilzeittätigkeit im täglichen Umfang von fünf Stunden für angemessen und lehnte eine darüber hinausgehende Erwerbspflicht aus Gründen des Kindeswohls und nachehelicher Solidarität zum gegenwärtigen Zeitpunkt ab.Die Billigkeit und Lastenverteilung zwischen den Eltern gebiete es zu berücksichtigen, dass der betreuende Elternteil ... mehr
Fiktion eines unverhältnismäßig hohen Einkommens des Unterhaltsschuldners - BVerfG, Beschluss vom 18.03.2008, 1 BvR 125/06
Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass es zwar nicht verfassungsrechtlich zu beanstanden sei, bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit nicht allein auf das tatsächliche Vermögen und Einkommen des Verpflichteten, sondern auch auf dessen Arbeits- und Erwerbsfähigkeit abzustellen und demzufolge dem Unterhaltsschuldner ein fiktives Einkommen zuzurechnen, wenn er eine ihm mögliche und zumutbare Erwerbstätigkeit unerlasse, obwohl er diese "bei gutem Willen" ausüben könnte. Die Zurechnung fiktiver Einkünfte habe aber neben den fehlenden subjektiven Erwerbsbemühungen des Unterhaltsschuldners objektiv zur Voraussetzung, dass die zur Erfüllung der Unterhaltspflichten erforderlichen Einkünfte für den Verpflichteten überhaupt erzeilbar seien, was von den persönlichen Voraussetzungen des Unterhaltsschuldners wie Alter, Ausbildung, ... mehr
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