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Zusammentreffen Formularklauseln Schönheitsreparaturen mit individueller Vereinbarung - BGH Urteil vom 14.01.09, Az. VIII ZR 163/05
Treffen starre und deshalb unwirksame Formularklauseln zur Vornahme der laufenden Schönheitsreparaturen und der Endrenovierung durch den Mieter mit einer später bei Einzug individuell vereinbarter Übernahme der Endrenovierungspflicht durch den Mieter zusammen, unterliegt die Individualvereinbarung weder der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs.1 Satz 1 BGB noch wird sie gemäß § 139 BGB von der Unwirksamkeit der Formularklausel erfasst.
BGH Az. VIII ZR 163/05 Urteil vom 14.01.09