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Vaterschaftsfeststellung im Unterhaltsregressverfahren gegen den Scheinvater nun möglich - BGH, Urteil vom 16.04.2008

geschrieben am  17.04.2008 um 14:35 Uhr. Abgelegt unter Urteile Familienrecht

Der Bundesgerichtshof gibt mit dieser aktuellen Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung zur Frage der Inzidentfeststellung der Vaterschaft im Scheinvaterregressverfahren ausdrücklich auf und lässt es nun zu, dass die Vaterschaft im Unterhaltsregressverfahren gegen den Scheinvater nun festgestellt werden kann.
Hintergrund der Entscheidung war der Fall, dass der geschiedene Ehemann die Vaterschaft der in der Ehe geborenen drei Kinder erfolgreich vor dem Amtsgericht angefochten hatte. Es war also festgestellt, dass er nicht der Vater der Kinder ist.
Der geschiedene Ehemann nimmt nun den möglichen biologischen Vater, der nun auch mit der Kindesmutter zusammenlebt auf Unterhaltsregress in Anspruch. Dieser verweigert bisher die Einleitung eines Vaterschaftsfeststellungsverfahren, ebenso wie die Kindesmutter. Nach bisheriger Rechtsmeinung war damit der Ehemann rechtlos gestellt, denn er hatte kein eigenes Antragsrecht für das Vaterschaftsfeststellungsverfahren (vg. § 1600 e Abs.1 BGB).
In Ausnahmefällen wie dem vorliegenden lässt der BGH nun ausdrücklich zu, dass in dem Scheinvaterregressverfahren die Vaterschaft inzident festgestellt wird.

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