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Umgangskosten als Abzugsposten beim Kindesunterhalt, OLG Bremen - Beschluss vom 23.10.2007

geschrieben am  05.04.2008 um 11:48 Uhr. Abgelegt unter Urteile Familienrecht

Fahrtkosten für die monatliche Wahrnehmung des Umgangsrechts bei in größerer Entfernung lebenden Kindern sind bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit in voller Höhe zu berücksichtigen. Voraussetzung dafür ist, dass die Kosten weder aus Kindergeld noch aus anderen Mitteln getragen werden können.

Das Unterhaltsrecht soll dem Pflichtigen nicht die Möglichkeit nehmen, sein Umgangsrecht auszuüben. Eine Einschränkung der Besuchskontakte ist wegen Art.6 II 1 GG dem Vater nicht zumutbar. Die Fahrtkosten sind pro Kilometer mit 0,20 EURO anzusetzen.

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