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Kein Geldrentenanspruch des Wohnberechtigten bei Umzug in Pflegeheim - OLG Celle, Beschluss vom 15.10.2007
Der Umzug des Wohnungsberechtigten in ein Pflegeheim stellt ein subjektives Ausübungshindernis dar, welches den Grundeigentümer nicht automatisch zur Zahlung einer Geldrente in Höhe des Mietwerts verpflichtet. Dies ist nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nur möglich, wenn der Eigentümer durch den endgültigen Verlust des Wohnrechts wirtschaftliche Vorteile erlangt.
Anmerkung RAin Wroblowski: Es ist angesichts dieser Rechtsprechung dringend anzuraten in Übergabeverträgen mit Wohnrechten zu regeln, was passiert, wenn der/die Wohnungsberechtigte in ein Krankenhaus oder Pflegeheim dauerhaft auszieht.