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Fiktives Einkommen für Versorgung des Lebensgefährten, OLG Celle Urteil vom 07.02.2008, 17 UF 203/07

geschrieben am  25.05.2008 um 15:04 Uhr von Karin Wroblowski. Abgelegt unter Urteile Familienrecht

  1. Für die Versorgung des Lebensgefährten und die Führung des gemeinsamen Haushalts kann ein Betrag in Höhe von 400 € angesetzt werden.
  2. Nach der zum 01.01.08 geänderten Rechtslage muss die Antragstellerin im Einzelnen darlegen und unter Beweis stellen, dass entweder kindbezogene Gründe aus Billigkeit oder elternbezogene Gründe einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt rechtfertigen.
  3. Kein Ausschluss des - zulasten der Ehefrau durchzuführenden - Versorgungsausgleich, wenn bei beiden Partnern die Altersversorgung derzeit nicht als gesichert angesehen werden kann, auch wenn die Anwartschaften der Ehefrau überwiegend auf der Anrechnung von Kindererziehungszeiten beruhen.

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