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Erwerbsobliegenheit beim Betreuungsunterhalt, KG Beschluss v. 18.08.2008, Az.13 WF 111/08
Bei der Beurteilung der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils im Rahmen des § 1570 Abs.1, 2 BGB ist zu berücksichtigen, dass der Elternteil zwei noch im Schulalter befindliche Kinder betreut. Eine Vollzeitbeschäftigung ist auch bei einer bestehenden Möglichkeit einer Volltagsbetreuung durch staatliche Stellen nicht ohne weiteres zumutbar, insbesondere, wen sich ein Kind noch in den ersten Grundschuljahren befindet.
KG, Beschluss vom 18.08.2008, 13 WF 111/08