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Bereicherungsanspruch gegen Schwiegereltern wegen Arbeitsleistungen, OLG Oldenburg - Urteil vom 05.11.2007

geschrieben am  05.04.2008 um 10:51 Uhr. Abgelegt unter Urteile Familienrecht

Dem Schwiegerkind steht gegen seine Schwiegereltern ein Bereicherungsanspruch zu, wenn er wertsteigernde Arbeiten an deren Haus erbringt, kurz darauf die Ehe scheitert und sodann die Wertsteigerung durch den Hausverkauf realisiert wird.
Hintergrund dieser Entscheidung war eine Immobilie der Schwiegereltern. Diese vereinbarten mit dem Schwiegersohn den Ausbau des Hauses, damit dort er mit der Tochter die Ehewohnung beziehen konnte. Nach kurzer Zeit zogen die Eheleute aus und trennten sich. Das Haus wurde dann von den Schwiegereltern verkauft. In dieser Konstellation hat der Schwiegersohn gegen die Schwiegereltern einen Bereicherungsanspruch in Höhe der objektiven Erhöhung des Ertragswerts des Hauses.
Bei einer Weitervermietung nach dem Auszug beider Ehegatten wäre der bei den Schwiegereltern eingetretene Vermögensvorteil durch Zahlung einer Geldrente in Höhe der Mietertragsdifferenz vor und nach dem Ausbau auszugleichen.

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