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Abzug des Erwerbstätigenbonus kann zu Unterhaltsbedürftigkeit führen, OLG Schleswig, Az. 15 UF 46/08, Urteil vom 14.07.08

geschrieben am  07.03.2009 um 13:18 Uhr von Karin Wroblowski. Abgelegt unter Urteile Familienrecht

Dem Fall lag zugrunde, dass ein Rentner ein Ruhegehalt von monatlich 1.361,77 € erhielt, seine geschiedene Ehefrau ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit in Höhe von 1.419,70 € vor Abzug des Erwerbstätigenbonus. Nach Abzug des 1/7-Bonus verblieben bei der Ehefrau Einkünfte von monatlich 1.216,89 €. Das OLG entschied, dass in Höhe der hälftigen Differenz also 72,44 €, vom Rentner Unterhalt zu zahlen sei, obwohl er de facto monatlich weniger Einkünfte zur Verfügung hat.

OLG Schleswig, Urteil vom 14.07.08, Az. 15 UF 46/08

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