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Archiv für Juli 2008

Neueste Entscheidung des BGH zum neuen Unterhaltsrecht, 16.07.08, Az.: XII ZR 109/05

geschrieben am  19.07.2008 um 16:16 Uhr von Karin Wroblowski. Abgelegt unter Urteile Familienrecht

Nach einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs muss eine Mutter nicht sofort nach dem 3.Lebensjahr des Kindes vollzeit arbeiten. Auch dann nicht, wenn grundsätzlich Betreuungsmöglichkeiten wie Kita, Kindergarten oder Tagesmutter vorhanden sind. Eine solche Verpflichtung zur Vollzeittätigkeit nach Vollendung des 3.Lebensjahrs könnte zu einer unzumutbaren Doppelbelastung führen.In dem vom BGH entschiedenen Fall war das Paar nicht verheiratet gewesen. Die Frau betreute während der Beziehung die heute sieben und zehn Jahre alten Kinder. Nach der Trennung 2002 bekam sie vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf bis zum sechsten Geburtstag des jüngsten Kindes monatlich 216 Euro Betreuungsunterhalt zugesprochen. Sie wollte unbefristeten und höheren Unterhalt erreichen. ... mehr

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