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Keine Zumutbarkeit einer Vollzeittätigkeit neben Betreuung von Kindern im Grundschulalter - OLG München, Urteil vom 04.06.2008, 12 UF 1125/07

geschrieben am  03.09.2008 um 15:16 Uhr von Karin Wroblowski. Abgelegt unter Urteile Familienrecht

Es führe zu einer unangemessenen Lastenverteilung zwischen den Eltern, die allgemeinen Gerechtigkeitsmaßstäben widerspräche, wenn man eine volle Erwerbstätigkeit neben der Betreuung eines kleinen Kindes verlangte. Dies würde regelmäßig zu einer massiven Überforderung des betreuenden Elternteils führen, die sich dann unmittelbar negativ auf das Wohl des Kindes auswirkte.
Im vorliegenden Fall dauerte die Ehe der Parteien sechs Jahres, die Ehefrau hatte die zum Zeitpunkt der Entscheidung sechsjährige Tochter betreut und war - nicht im erlernten Beruf als Buchhändelerin - als Verkäuferin im regelmäßigen zeitlichen Umfang von 80 Stunden monatlich tätig, zu denen noch 30 "Flexi-Stunden" im Bedarfsfall zu ungünstigen Zeiten (abends und samstag) vertraglich abzuleisten waren. Das Gericht hat nur ihr Eigeneinkommen aus dem regelmäßigen 80-Stunden-Verdienst in vollem Umfang berücksichtigt, eine weitergehende Pflicht zur Erwerbstätigkeit wegen der Kinderbetreuung aber derzeitig abgelehnt. Eine Begrenzung des gegenwärtig geschuldeten Unterhalts unterblieb, da die Entwicklung des zukünftigen Betreuungsbedarfs des Kindes noch nicht absehbar war.

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