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Übergangszeit zur Aufnahme einer Vollzeittätigkeit bei Betreuungsunterhalt, OLG Köln 14 WF 204/08, Beschluss vom 29.12.2008

geschrieben am  07.03.2009 um 13:32 Uhr von Karin Wroblowski. Abgelegt unter Urteile Familienrecht

Dem Unterhaltsberechtigten ist eine angemessene Übergangszeit von sechs bis zwölf Monaten nach Inkrafttreten des neuen Rechts zuzubilligen, um sich auf die geänderte Rechtslage nach dem Unterhaltsrechtsänderungsgesetz einzustellen und neben der Betreuung zweier Kinder im Alter von 15 und 12 Jahren eine Vollzeitarbeitsstelle zu finden.

OLG Köln, Beschluss vom 29.12.2008, Az. 14 WF 204/08

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