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Archiv für Februar 2011

Bundesverfassungsgericht stärkt Unterhalt geschiedener Ehefrauen

geschrieben am  13.02.2011 um 15:41 Uhr von Karin Wroblowski. Abgelegt unter Urteile Familienrecht

Der Bundesgerichtshof hatte nach der Unterhaltsrechtsreform entschieden, dass der Unterhalt der geschiedenene Ehefrau bei Neuheirat des Unterhaltspflichtigen nach der Dreiteilungsmethode ermittelt werden müsste (vgl. Urteil BGH vom 30.07.2008). Es wurden die Einkünfte des Unterhaltspflichtigen, der neuen Ehefrau und der geschiedenen Ehefrau zusammengerechnet und das so entstandene "Gesamteinkommen" gedrittelt, damit der Bedarf ermittelt.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun in seiner Entscheidung vom 25.01.2011 (1 BvR 918/10) darauf hingewiesen, dass die zur Auslegung des § 1578 Abs.1 Satz 1 BGB entwickelte Rechtsprechung des BGH zu den wandelbaren ehelichen Lebensverhältnissen unter Anwendung der Berechnungsmethode der sogenannten Dreiteiliung sich von dem Konzept des Gesetzgebers zur Berechnung ...

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